Allgemeine Nutzungsbedingungen
Letzte Änderung: April 2024
1. Geltungsumfang
- Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Über-lassung und Pflege von Software der insert effect GmbH, Hessestr. 5-7, 90443 Nürnberg (insfx) die gegenüber dem Kunden als Unternehmer oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden.
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der insfx und dem Kun-den gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedin-gungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
- Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2. Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die Überlassung der im Angebot spezifi-zierten Software zur Nutzung ihrer Funktionalitäten und die Ein-räumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Soft-ware durch die insfx gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
- Der Quellcode der Software ist nicht Teil des Vertragsgegen-standes.
- Für die Beschaffenheit, der von der insfx zur Verfügung gestell-ten Software und Infrastruktur, ist das im Angebot bezeichnete Leistungspaket abschließend maßgeblich. Eine darüberhinaus-gehende Beschaffenheit der Software schuldet insfx nicht.
- Umfang, Qualität und Verfügbarkeit der im Zusammenhang mit der bereitgestellten Software geschuldeten Leistungen sind in dem jeweiligen Service Level Agreement (SLA) geregelt.
3. Bereitstellung der Software
- Es erfolgt keine Installation auf dem Server oder auf Einzelplatz-rechnern des Kunden, sondern allein eine Nutzung der Software durch Verwendung eines Standardwebbrowsers entsprechend der jeweils geltenden Kompatibilitätsmatrix in der jeweils aktuel-len Version auf Einzelplatzrechnern oder auf mobilen Endgerä-ten. Der Kunde hat die Kompatibilität seines Webbrowsers aus-drücklich von insfx bestätigen zu lassen. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Übergabepunkt ist die insfx nicht verantwort-lich.
- Übergabepunkt für die Software ist der Routerausgang des Re-chenzentrums, das seitens der insfx zum Hosten der Software eingesetzt wird. Der Name des jeweiligen Rechenzentrums ist von der insfx auf Anfrage zu benennen.
- Die insfx übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Webadresse (URL), unter der sich der Kunde einen eigenen Zu-gang zur Software einrichten und diese administrieren kann.
- Die insfx hält ab dem vereinbarten Zeitpunkt auf speziellen, hochverfügbaren IT-Systemen (Server) die Software in der je-weils aktuellen Version zur Nutzung für den Kunden bereit. Zu-dem wird für die vom Kunden durch Nutzung der Software er-zeugten Daten (Nutzungsdaten) Speicherplatz im vereinbarten Umfang bereitgehalten.
- Diese Nutzungsdaten werden auf den Servern regelmäßig, min-destens kalendertäglich, gesichert und für sieben Kalendertage vorgehalten. Für eine etwaige Einhaltung handels- und steuer-rechtlicher Aufbewahrungsfristen von relevanten Unterlagen ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Die insfx kann sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter bedie-nen. Diese werden hierbei nicht zum Vertragspartner des Kun-den.
4. Nutzungsumfang
- Die insfx räumt dem Kunden die zur Nutzung von Server und Software notwendigen einfachen Nutzungsrechte ein, zeitlich begrenzt auf die Laufzeit dieses Vertrages und räumlich unbe-schränkt.
- Die Lizenzen werden im sog. Named-User-Modell eingeräumt. Im Angebot wird hiernach die maximale Anzahl der berechtigten Nutzer festgelegt, die mit einem registrierten, namentlich einge-tragenen Zugang auf die Software zugreifen dürfen. Die Lizen-zen dürfen unter den entsprechenden Personen nicht gemein-sam genutzt oder ausgetauscht werden. Sie dürfen jedoch einer anderen Person zugewiesen werden, wenn die ursprüngliche Person nicht mehr beim Kunden beschäftigt ist oder kein Zugriff auf die Software mehr benötigt wird.
- Ein Anspruch auf Bearbeitung der Software ist nur gegeben, so-weit dies für die Beseitigung von Fehlern oder Mängeln notwen-dig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die insfx
- mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet,
- die Fehlerbehebung ablehnt oder
- zur Fehlerbeseitigung außerstande ist.
Ein darüberhinausgehendes Recht auf Bearbeitung der Soft-ware besteht nicht. Das Recht zur Dekompilierung nach § 69e UrhG bleibt in beiden Fällen (Vervielfältigung, Umarbeitung) un-ter den dort bezeichneten Voraussetzungen unberührt.
- Die Software bleibt einschließlich der gesamten Dokumentation Eigentum der insfx. Diese bleibt Inhaber aller Rechte, Titel und Interessen an allen Versionen, einschließlich des jeweils dazu-gehörigen Materials, sowie alle hiermit verbundenen Rechte des geistigen Eigentums, darunter das Urheberrecht, Patente, Pa-tentanmeldungen, Geschäftsgeheimnisse, Markenzeichen oder anderen anwendbare immaterielle Rechte.
5. Pflege und Support
- Die insfx übernimmt im Rahmen der Leistungspakete die Pflege der Software und deren Support. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Service Level Agreement (SLA).
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software auf der dazugehörigen Webseite informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
- Die insfx führt Back-Ups in Form von regelmäßigen On-Site Back-ups durch. In Ausnahmefällen kann es dennoch zwischen zwei Back-ups zum Verlust von Nutzungsdaten kommen. Die Parteien vereinbaren, dass die insfx für vorstehende Datenver-luste nicht verantwortlich ist. Soweit der Kunde nicht ausdrück-lich vorab darauf hinweist, darf diese davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen er in Berührung kommen kann, zusätzlich gesichert sind.
- Der Kunde ist verpflichtet den verwendeten Standardwebbrow-ser immer auf dem aktuellen Stand zu halten und die neuesten Sicherheitspatches zu installieren, da die Software nur die je-weils neuesten Versionen der in der Kompatibilitätsmatrix aufge-führten Standardwebbrowser unterstützt.
7. Zahlungsbedingungen und Rechnung
- Für die Nutzung von Server und Software zahlt der Kunde an die insfx eine Vergütung, deren Höhe sich nach den Inhalten des Angebotes richtet. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Die insfx stellt dem Kunden die Services jährlich im Voraus zu dem in dem Einzelvertrag angegeben Fälligkeitstermin in Rech-nung. Rechnungen sind vierzehn Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
- Die insfx ist berechtigt zu überprüfen, ob die mit dem Kunden vereinbarte Anzahl von Nutzern der Software eingehalten wird. Bei einer Überschreitung ist die insfx berechtigt die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, hierbei ist in der Regel das Ent-gelt für das nächsthöhere Lizenzpaket anzusetzen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Dane-ben hat die insfx einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale für die Rechtsverfolgung in Höhe von 40 Euro. Die Geltendma-chung weiterer Schäden bleibt der insfx ausdrücklich vorbehal-ten.
- Gegen Ansprüche der insfx kann der Kunde nur mit unbestrit-tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
8. Sperrung
- Eine Sperre des Zugangs zum Server ist zulässig, sofern der Kunde mit der Zahlungsverpflichtung von mindestens zwei Mo-naten in Verzug ist und eine ggf. geleistete Sicherheit ver-braucht ist. Eine Sperrung ist auch möglich, wenn
- eine Gefährdung der Einrichtungen der insfx – insbeson-dere des Vermittlungssystems (z.B. durch Rückwirkun-gen von Endgeräten) – oder der öffentlichen Sicherheit droht,
- der Kunde Server und/oder Software für rechtswidrige Zwecke verwendet (z.B. Speicherung urheberrechtsver-letzender Inhalte) oder
- der Kunde sonst Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Vertrages gibt.
9. Vertragslaufzeit
- Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen An-gebot. Ist dort keine Laufzeit vereinbart, so gilt der Vertrag zu-nächst für ein Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag automa-tisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Eine Kündigung hat zumindest in Textform zu erfolgen.
- Am Ende der Laufzeit oder bei der Beendigung aus sonstigen Gründen stellt insfx dem Kunden auf Anfrage in einem maschi-nenlesbaren Format die bei der Nutzung der Software angefal-lenen Daten über einen Link zum Download zur Verfügung.
10. Gewährleistung und Störungen
- Dem Kunden sind Software und ihre Leistungsfähigkeit bekannt. Sie ist unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere anerkannter Programmierregeln, entwickelt wor-den. Zudem erkennt der Kunde an, dass es auf Grundlage des gegenwärtigen Stands der Technik unmöglich ist, komplexe Softwareprodukte vollständig frei von Fehlern herzustellen. insfx schuldet daher nicht die vollkommende Fehlerfreiheit der Software, sondern lediglich die Freiheit von solchen Fehlern, die deren Nutzung in erheblicher Weise einschränken.
- Der Kunde meldet insfx die bei der Nutzung der Software auf-tretenden Störungen über die in dem jeweiligen Service Level Agreement (SLA) aufgeführte Kontaktmöglichkeiten unverzüg-lich. Eine Störung liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funkti-onsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmög-lich oder eingeschränkt ist. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Service Level Agreement (SLA).
- Nach Eingang einer Fehlermeldung teilt die insfx dem Kunden innerhalb der im SLA vereinbarten Reaktionszeit mit, bis wann die Störung behoben sein wird. Störungen werden der insfx in-nerhalb der vereinbarten Wiederherstellungszeit, sonst in ange-messener Frist beseitigen. Gestaltet sich die Behebung einer Störung nach deren Analyse als sehr umfangreich, stellt die insfx in Abstimmung mit dem Kunden eine vorläufige Ersatz oder Umgehungslösung zur Verfügung, damit wesentliche Be-einträchtigungen für den Geschäftsbetrieb des Kunden vermie-den werden und die vereinbarten Service Level wieder eingehal-ten werden können.
- Soweit die insfx eine funktionsfähige Umgehungslösung zur Be-hebung von Mängeln zur Verfügung stellt, gilt der Mangel als be-hoben, wenn die Betriebsfähigkeit der Software gemäß der im SLA vereinbarten Service Levels gesichert ist.
- Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung kommt erst in Be-tracht, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzu-mutbar ist oder eine nicht nur unerhebliche Vertragspflichtverlet-zung trotz Abmahnung bzw. Fristsetzung fortbesteht. Eine Ab-mahnung ist nicht erforderlich, sofern die Vertragspflichtverlet-zung derart schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung nicht tauglich erscheint, die Pflichtverletzung zu beenden und/oder das Vertrauen wiederherzustellen. Der insfx stehen vor einer solchen Kündigung des Vertrags regelmäßig zwei Mängelbesei-tigungsversuche bezogen auf den jeweiligen Mangel zu.
- Dem Kunden ist bekannt, dass die insfx kein eigenes Netz be-treibt und dem Kunden keinen Internetzugang zur Verfügung stellt. insfx kann daher keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit des Zugangs zum Internet übernehmen. Fehler oder sonstige Funktionsstörungen der Software, die auf die Verwendung eines nicht unterstützten Webbrowsers oder einer nicht aktuellen Webbrowser-Version (siehe Kompatibilitätsmatrix) zurückzufüh-ren sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
11. Nutzung durch Dritte, Rechtsverletzungen
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten (also ande-ren Personen als den eigenen Mitarbeitern) zur eigenen Nut-zung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet. Nicht als Dritte im Sinne dieser Vorschrift gelten mit dem Kunden verbundene Un-ternehmen gem. §§ 15ff. AktG.
- Soweit Handlungen des Kunden (als auch seiner Mitarbeiter) oder von ihm bzw. seiner Mitarbeiter eingestellte Nutzerdaten gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter (z.B. Urhe-berrechte) verstoßen, stellt der Kunde die insfx vollständig von der Haftung frei und erstattet dieser sämtliche Kosten, die letz-terem hieraus entstehen (insb. Rechtsanwaltskosten). Es be-steht Einigkeit, dass die insfx nicht verpflichtet ist, die von Anla-gen des Kunden übermittelten Daten auf mögliche Rechtsver-stöße zu überprüfen.
12. Haftung
- Die Haftung für Schäden, die durch die insfx, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht werden ist aus-geschlossen.
- Dies gilt nicht, wenn die Verursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt oder wenn der Schaden in der Verletzung des Körpers oder des Lebens einer Person besteht. Ebenso gilt die-ser Ausschluss nicht im Falle einer zwingenden gesetzlichen Haftung (bspw. Produkthaftung).
- Die insfx haftet darüber hinaus bei fahrlässiger Verletzung we-sentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsge-mäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). In diesem Falle allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
13. Änderung der Preise und der Nutzungsbedingungen
- Die insfx ist berechtigt diese Bedingungen und/oder die verein-barten Entgelte anzupassen und/oder zu ergänzen, wenn dies zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertrages notwen-dig ist oder wenn das Festhalten am Vertrag ohne neue Rege-lung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der In-teressen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde oder wenn es die Wiederherstellung bzw. Wah-rung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleis-tung erforderlich macht. Die neue Regelung hat die Belange des Kunden angemessen zu berücksichtigen.
- Die insfx wird dem Kunden eine solche Vertragsänderung min-destens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksam-werdens der Änderung in Textform zu kündigen oder der mitge-teilten Vertragsänderung zu widersprechen. Hierauf wird der Kunde von der insfx in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Erfolgt weder eine Kündigung des Vertrages noch ein Wider-spruch gegen die mitgeteilten Vertragsänderungen, so treten diese ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. Die insfx wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens ebenfalls gesondert hinweisen.
14. Datenschutz
- Die insfx wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen, insbeson-dere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erheben und verwenden. Die Übermittlung von Kunden-daten an Dritte erfolgt zur Abwicklung des Vertragsverhältnis-ses.
15. Schlussbestimmungen
- Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gilt Mainz als Ge-richtsstand vereinbart.
- Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen-dung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des je-weiligen Vertrages einschließlich dieser AGB hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.
- Sollte eine der Regelungen des Vertrags bzw. dieser Bedingun-gen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam-keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Zur Ausfüllung die-ser Lücken gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftli-chen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck dieser Bedin-gungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.